Man kann von unserem Altkanzler Kohl halten, was man will, aber dieser Tage bin ich auf eine Notiz gestossen, die mich zugegebenermaßen positiv überrascht hat.
In einem Nachruf auf Kohl nämlich würdigte der Bundesvorsitzende des Bundes Bildender Künstler (BBK), Werner Schaub, in der BBK-Zeitschrift „Kultur-Politik“ das kulturpolitische Verdienst von Helmut Kohl. Der hatte sich noch zu Zeiten als Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz in einer Rede ausdrücklich für eine Ausstellungsvergütung für Künstler und Künstlerinnen eingesetzt.
Zur Eröffnung der 22. Ausstellung des Deutschen Künstlerbundes 1974 in Mainz forderte Kohl: „Der Künstler soll für sein informatives Reagieren, Antworten, rezeptives Eingehen auf Fragen der Zeit…ein finanzielles Äquivalent haben. Ich wehre mich dagegen, dass dieses Künstlerhonorar als Entschädigung für allgemeine Anwendungen…deklamiert bez. herunterzuspielen versucht wird!“
Helmut Kohl war damit der erste hochrangige Regierungspolitiker, der die Ausstellungsvergütung gefordert hat. Die Erinnerung an diese Forderung von Helmut Kohl ist bis heute von aktueller Bedeutung, da der BBK seit Jahren eine angemessene Vergütung bei Ausstellungen fordert und diese ins Urheberrecht aufnehmen will.